Mitgliedschaften

Mitglieder können werden:
Beschäftigte der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), Beschäftigte der Tochtergesellschaften der BVG, Beschäftigte von Unternehmen mit BVG- Beteiligung und deren Ehegatten/Lebenspartner, Kinder über 18 Jahre gemäß § 3 Nr. 1.1. Buchstabe b) der Satzung, Eltern, Großeltern, Geschwister und halbbürtige Geschwister (Stiefgeschwister), Enkel und Urenkel, Verschwägerte (§ 1590 BGB), -und deren Lebenspartner / Lebenspartnerinnen bzw. Kinder.

Den Aufnahmeantrag können Sie telefonisch oder über E-Mail anfordern sowie direkt über den Link unten aufrufen.
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Aufnahmeantrag
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