Unterstützungseinrichtung BVG

Mit dem nachstehenden Link können Sie die Richtlinie der Unterstützungseinrichtung einsehen.
Unterstützungseinrichtung BVG – Stand: 01.04.2018

Die Unterstützungseinrichtung BVG gewährt ihren Mitgliedern Leistungen entsprechend der Richtlinie bei:

AnlassBetrag
Eheschließung (einmalig)    300,00 Euro
Geburt eines Kindes300,00 Euro
bei Einschulung /
wahlweise 6. Geburtstag                           
Schulentlassung eines Kindes
/ wahlweise 16.o.18. Geburtstag,
300,00 Euro
Konfirmation, Kommunion300,00 Euro
Auszug des Mitgliedes
aus dem Elternhaus (einmalig)   
300,00 Euro
als Krankenhaustagegeld                                 
für maximal 182 Tage im Kalenderjahr (Hauptmitglieder)
für maximal   90 Tage im Kalenderjahr (Witwenmitglieder)
10,00 Euro
als Kurtagegeld                                                 
für maximal 182 Tage im Kalenderjahr (Hauptmitglieder)
für maximal   90 Tage im Kalenderjahr (Witwenmitglieder)
10,00 Euro
























Maßgeblich sind die jeweiligen aktuellen Bestimmungen bei Eintreten des Unterstützungsfalls.

Wichtiger Hinweis
Alle Angaben beziehen sich auf den Stand 01. April 2018 und können sich
während des Versicherungsverlaufs ändern. Maßgebend sind die jeweils gültigen Bestimmungen der Richtlinien der Unterstützungseinrichtung BVG.

Diese Übersicht können Sie sich auch als Datei herunterladen.