Mit dem nachstehenden Link können Sie die Richtlinie der Unterstützungseinrichtung einsehen.
Unterstützungseinrichtung BVG – Stand: 01.04.2018
Die Unterstützungseinrichtung BVG gewährt ihren Mitgliedern Leistungen entsprechend der Richtlinie bei:
Anlass | Betrag |
---|---|
Eheschließung (einmalig) | 300,00 Euro |
Geburt eines Kindes | 300,00 Euro |
bei Einschulung / wahlweise 6. Geburtstag Schulentlassung eines Kindes / wahlweise 16.o.18. Geburtstag, | 300,00 Euro |
Konfirmation, Kommunion | 300,00 Euro |
Auszug des Mitgliedes aus dem Elternhaus (einmalig) | 300,00 Euro |
als Krankenhaustagegeld für maximal 182 Tage im Kalenderjahr (Hauptmitglieder) für maximal 90 Tage im Kalenderjahr (Witwenmitglieder) | 10,00 Euro |
als Kurtagegeld für maximal 182 Tage im Kalenderjahr (Hauptmitglieder) für maximal 90 Tage im Kalenderjahr (Witwenmitglieder) | 10,00 Euro |
Maßgeblich sind die jeweiligen aktuellen Bestimmungen bei Eintreten des Unterstützungsfalls.
Wichtiger Hinweis
Alle Angaben beziehen sich auf den Stand 01. April 2018 und können sich
während des Versicherungsverlaufs ändern. Maßgebend sind die jeweils gültigen Bestimmungen der Richtlinien der Unterstützungseinrichtung BVG.
Diese Übersicht können Sie sich auch als Datei herunterladen.