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Hilfskasse BVG

Die Hilfskasse BVG ist ein Kleinerer Versicherungsverein gemäß § 210 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Der Verein hat den Zweck, seinen Mitgliedern und minderjährigen Kindern ein Sterbegeld nach Maßgabe der Satzung und Leistungstabellen zu zahlen. Die Mitgliedschaft in der Hilfskasse BVG schließt die in der Unterstützungseinrichtung BVG verbindlich ein.

Unterstützungseinrichtung BVG

Die Unterstützungseinrichtung BVG ist eine Selbsthilfeeinrichtung, die ihren Mitgliedern zu diversen Anlässen, z.B. Eheschließung, Geburt eines Kindes, sowie Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren finanzielle Unterstützung gewährt. Eine Mitgliedschaft nur in der Unterstützungseinrichtung BVG ist nicht möglich.